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Therapiekosten im Überblick

Ärzte und Heilpraktiker rechnen ihre Leistungen nach den jeweiligen berufsständischen Gebührenordnungen ab, darunter die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985/2002.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker können von privaten Krankenversicherungen oder privaten Krankenzusatzversicherungen gemäß den individuellen Tarifvereinbarungen ganz oder teilweise erstattet werden. Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.

Die Kosten der Behandlung sind unabhängig von der Erstattungsfähigkeit durch Versicherungen im Anschluss an die Behandlung zu entrichten – dies gilt sowohl für Selbstzahler als auch für Privatversicherte. Privatpatienten haben die Möglichkeit, die Rechnung anschließend bei ihrer Versicherung zur Erstattung einzureichen.

Da die Dauer und Kosten einer Behandlung individuell variieren können, geben wir Ihnen gerne im Vorfeld weitere Informationen zu den möglichen Behandlungsoptionen.

Falls Sie bereits ärztliche Befundberichte oder relevante Unterlagen besitzen, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit, um eine umfassende Einschätzung zu ermöglichen.

Stornoregelung

Unsere Behandlungen erfolgen nach fest vereinbarten Terminen. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen fällt eine Stornogebühr in Höhe von 60 € an. Wir danken für Ihr Verständnis.