Therapiekosten im Überblick
Ärzte und Heilpraktiker rechnen die Leistung nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab (Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985/2002 GebüH).
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen teilweise erstattet.
Bitte informieren Sie sich aber ggf. vor dem Beginn einer Behandlung bei Ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang die Behandlung erstattet wird.
Die Kosten sind sowohl für Selbstzahler als auch für Privatversicherte im Anschluss an die Behandlung zu entrichten.
Privatpatienten können danach zwecks Erstattung die Rechnung bei ihrer Kasse einreichen.
Die Dauer und die Kosten der einzelnen Behandlungen können variieren.
Falls Sie bereits über ärztliche Befundberichte oder ähnliches verfügen, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit für einen besseren Überblick.
Stornoregelung
Unsere Behandlungen erfolgen nach fest vereinbarten Terminen. Wenn Sie den zugesagten Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls fällt eine Stornogebühr in Höhe von 60 € an. Wir bitten um Ihr Verständnis.